Erzherzog Johann von Österreich (20.01.1782 – 11.05.1859) erwirkt folgende Urteilsveröffentlichung:
Im Namen der Republik!
Durch die Veröffentlichung des Bildnisses unseres ehrwürdigen Erzherzog Johann von Österreich (Anm.: jenes Landes, das neuerdings immer öfter als Schmiergeld- und Bananenrepublik in Erscheinung tritt), seines Zeichens österreichischer Feldmarschall und deutscher Reichsverweser (Anm.: also ein rechter Haudegen!), zum Zwecke der Bewerbung des 3. Wiener Sauschäd´l Balls am 18. Februar 2012, entscheidet das Schiedsgericht wie folgt:
Dem Erzherzog ist durch die Verwendung seines Bildnisses auf dem Plakat des „3. Wiener Sauschäd´l Balls“ kein größerer Schaden entstanden, als durch seine mitternächtliche Heirat mit der Bürgerlichen Postmeisterstocher Anna Plochl. Dieser Tat am 18. Februar 1829 folgte der Ausschluss aus der Thronfolge und der Streichung des Adelstitels für alle seine Nachkommen (Anm.: A blede Gschicht!).
Der Sauschäd´l Ball kann also als große Feierlichkeit anlässlich des taggenauen 183-jährigen Hochzeitsjubiläums von Johann und Anna angesehen werden, für die der große Förderer und Modernisierer von Industrie, Landwirtschaft und Eisenbahnwesen sowie des Kultur- und Bildungsbereichs sicherlich gerne selbst die Patronanz übernommen hätte.
Ansonst gilt die Unschuldsvermutung!
Ende des Spruchs, der sich auf Wikipedia begründet / 21. Februar 2012
Gerichtsstenograf: O. Schönsleben
Für die Akten: Es ist kein Schmiergeld geflossen, weil „Wo wor de Leistung?“
Ausschlaggebend für diesen Urteilsspruch: 
Kronen Zeitung vom 19. Februar 2012
